1. Allgemeines
1.1. Future Electronics Deutschland GmbH (im folgenden: Future) verkauft ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle laufenden und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kun den.
1.2. Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde und soweit sie von diesen Verkaufs bedingungen zum Nachteil von Future abweichen. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder zukünftige Lieferungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis ent gegen stehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lie ferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen; die Annahme der Ware gilt als Anerkennung unserer Ver kaufs be dingungen.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Future und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Ver trages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Angebot, Vertragsschluss, Lieferung, Gefahrübergang
2.1. Die Angebote von Future sind freibleibend, sofern nichts anders vereinbart wurde. Ein wirksamer Vertrag kommt nicht vor der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Future zustande. Der Umfang der Lieferpfl icht von Future, Liefertermine, sowie die geschuldete Beschaffenheit der Ware nach Art und Menge ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Future ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
2.2. Weicht unsere Auftragsbestätigung hinsichtlich der Lieferzeit von der Bestellung ab, so gilt die Abweichung als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Woche widerspricht, vorausgesetzt, dass der Kunde in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
2.3. Die Lieferverpfl ichtungen von Future stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Future zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kon gru enten Deckungs geschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung un verzüg lich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.4. Technische Unterlagen, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auf trags verhand lungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor.
2.5. Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms 2010 ab Zentrallager: BMW-Allee 12, D-04349 Leipzig.
2.6. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs be dingungen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der sonstigen Verpfl ichtungen des Kunden voraus. Fixgeschäfte bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.7. Teillieferungen bleiben Future in beidseitig ausgewogenem Umfang vorbehalten.
2.8. Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung von ihm zu vertreten, so ist Future berechtigt, in Höhe der betreffenden Menge vom Vertrag zurückzutreten.
2.9. Bei Ratenlieferungsverträgen ist der Kunde verpfl ichtet, die Gesamtbestellmenge innerhalb eines Jahres ab Datum der Auftragsbestätigung abzunehmen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes geregelt.
3. Preisstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten, Zahlungsverzug, Aufrechnung
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Zentrallager (vgl. 2.5.) ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nicht anders vereinbart.
3.2. Ist kein bestimmter Preis vereinbart, insbesondere bei Ratenlieferungsverträgen, gilt unser Tagespreis am Tag des Abrufs.
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4. Für den Fall, dass Vertragsschluss und Lieferdatum um mehr als einen Monat auseinanderliegen und sich unsere Beschaffungskosten nach Vertragsschluss und vor Bereitstellung der Ware erhöhen, behält sich Future das Recht vor, den vereinbarten Preis durch einseitige Erklärung um denselben Betrag zu erhöhen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht), sofern Future die
entsprechende Erklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Mitteilung der Preiserhöhung zugeht.
3.5. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher beson derer Vereinbarung zulässig. Zahlung hat innerhalb dieser Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
3.6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Future unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu fordern. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, Future nach zuweisen, dass Future als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden Future Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz), ist Future berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
3.8. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen Beanstandungen der Lieferung oder wegen bestrittener Gegen ansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. Eigentumsvorbehalt / Freigabe von Sicherheiten, Sicherungsabtretung
4.1. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Forderungen von Future bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Future (im folgenden: Vorbe haltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
4.2. Die Vorbehaltsware ist von anderen Warenbeständen des Kunden getrennt zu lagern.
4.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Ware durch den Kunden vor Eigentumserwerb sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vor behaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto korrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Future ab, und zwar gleichgül tig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert wird. Future ermächtigt den Kun den widerrufl ich, die an Future abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein ziehungs ermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpfl ichtungen gegenüber Future in Bezug auf die Vorbehaltsware nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
4.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Future hinweisen und Future unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Ebenso wird der Kunde Future von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich unterrichten.
4.5. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren.
4.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Future berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen.
4.7. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen aus Lieferungen und Verträgen um mehr als 20 %, kann der Kunde insofern Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Future verlangen.
5. Pfl ichtverletzungen durch Future
5.1. Bei Verletzung einer Vertragspfl icht stehen dem Kunden gegenüber Future die Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß folgenden Vereinbarungen zu.
5.2. Future hat die Verletzung einer Vertragspfl icht zu vertreten, soweit eine Hauptleistungspfl icht oder eine andere wesentliche Vertragspfl icht aufgrund Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Future, ihrer gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
5.3. Bei sonstigen Pfl ichtverletzungen haftet Future nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Future.
5.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.5. Die Haftung von Future für Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, typischer Weise entstehenden Schaden begrenzt.
5.6. Die Bestimmungen der Ziffern 5.2. bis 5.5. gelten auch bei einer deliktischen Haftung von Future. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.7. Die Bestimmungen der Ziffern 5.2. bis 5.6. gelten nicht für Ersatzansprüche für den Schaden wegen Verzögerung der Leistung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie das Recht des Kunden, wegen einer Pfl ichtverletzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
5.8. Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Verletzung von Patenten oder sonstigen Schutzrechten durch die von uns gelieferte Ware geltend macht, unterstützen wir den Kunden nach besten Kräften bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Wenn und soweit wir nach dem Kaufvertrag und nach diesen Bedingungen dazu verpfl ichtet sind, übernehmen wir die Kosten der Verteidigung und stellen den Kunden von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung ein, ist er verpfl ichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
5.9. Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins ist der Kunde berechtigt, Future eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ist die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und weitere gesetzliche Rechte geltend zu machen. Vor Ablauf der Frist ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte daraus herzuleiten, dass Future vorübergehend zur Lieferung nicht in der Lage ist.
5.10. Der Kunde ist verpfl ichtet, auf Verlangen von Future innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
5.11. Ist die Nichteinhaltung von Liefer- bzw. Nachfristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung oder auf sonstige, von Future nicht verschuldete Umstände zurückzuführen, verlängern sich diese Fristen angemessen, wenn Future den Kunden von den genannten Umständen unverzüglich benachrichtigt hat.
5.12. Für Mängel der Lieferware leistet Future zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz lie ferung (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht – unbeschadet et wai ger Schadensersatzansprüche gemäß der Ziffern 5.2. bis 5.7. - vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die im kaufmännischen Verkehr bestehenden Untersuchungs- und Rügepfl ichten bleiben unberührt.
5.13. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5.14. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Future nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon un berührt.
5.15. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung mangelhafter Ware berechtigt.
5.16. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Future gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Ziffer 5.19. entsprechend.
5.17. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von Future und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt oder dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsregel. Für die Verjährung der Rückgriffsansprüche des Kunden nach 5.16. gilt § 479 BGB. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
5.18. Die Rücksendung von Ware ist nur mit einer bei Future einzuholenden RMA-Nummer zulässig. Bis zur Beantragung der RMA-Nummer müssen wir leider die Reklamationsbearbeitung zurückstellen. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Kunden.
5.19. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich er höhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden ver bracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem ausdrücklich vertraglich geregelten
Gebrauch.
6. Ausfuhr
Der Kunde verpfl ichtet sich, die von Future ausgelieferte Ware sowie von Future erhaltene technische Infor mationen nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen seines Heimatstaates und der Vereinigten Staaten von Amerika auszuführen und die gleiche Verpfl ichtung seinen Abnehmern auf zuerlegen, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen. Für Verstöße gegen diese Verpfl ichtungen haftet ausschließlich der Kunde.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG).
7.2. Zwischen Kaufl euten und Future ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.
7.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Gül tigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Ismaning, 01.01.2011